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Abwassergebühren
Die Abwasserbeseitigung ist Daseinsvorsorge für den Menschen und Schutz für den Naturhaushalt. Sie ist daher ein wesentlicher Bestandteil des heutigen Umweltschutzes. Die Sicherung der Trinkwasserqualität, die Reinhaltung der Gewässer und die Hygiene in den besiedelten Bereichen sind die Hauptanliegen des Gesetzgebers, der sehr hohe und strenge Maßstäbe an die Abwasserbeseitigung in unserem dichtbesiedelten Land stellt.
Abwassergebühren werden ab dem 01.01.2009 getrennt erhoben
Die Schmutzwassergebühr wird, wie in der Vergangenheit, über die RWE Weser-Ems AG, auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs erhoben. Die Niederschlagswassergebühr wird zukünftig über den gemeindlichen Abgabenbescheid erhoben. 98 % der erforderlichen Veranlagungen für die getrennte Niederschlagswassergebühr wird die Verwaltung mit den Mitte Januar 2009 zu versendenden Grundbesitzabgabenbescheide durchführen. In den verbleibenden Fällen wird die Veranlagung nach Abschluss der noch erforderlichen Nachbearbeitung bzw. Überprüfung im Laufe des Jahres 2009 erfolgen. Nach der Erhebung einer nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennten Gebühr wird keine „neue“ zusätzliche Gebühr von der Gemeinde erhoben. Vielmehr werden die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung aufgrund des gesplitteten Maßstabes (Schmutzwassergebühr = Frischwasserverbrauch; Niederschlagwasser = Flächenmaßstab) zukünftig über zwei Gebührenbescheide aufgeteilt. Ob sich für den einzelnen Abgabepflichtigen eine Entlastung oder Mehrbelastung bei der jährlichen Abwassergebühr ergibt, hängt entscheidend vom bisherigen Frischwasserverbrauch und der bebauten/versiegelten Fläche des Grundstücks ab. Allgemeine Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen können Sie auf dieser Internetseite abrufen. Es ist vorgesehen, das Informationsangebot im Laufe des Jahres 2009 weiter auszubauen. Ferner stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Verwaltung für Rückfragen zu den getrennten Abwassergebühren unter der Rufnummer 0 54 58/ 93 25-65 gern zur Verfügung. Für eine persönliche Beratung können sie unter dieser Rufnummer auch einen festen Termin mit den Mitarbeitern der Verwaltung vereinbaren.
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Adresse : Telefon : (05458) 9325-0
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